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Gesundheitsförderung & Prävention

Schulärztlicher Dienst

 

Der Gesundheitszustand der Schülerinnen und Schüler wird im 2. Kindergartenjahr, in der 4. Klasse und in der

8. Klasse an der Oberstufe durch eine schulärztliche Untersuchung überprüft. Die schulärztlichen Untersuchungen sind obligatorisch und beruhen auf der kantonalen Verordnung über den schulärztlichen Dienst (SDV).

Die Untersuchung erfolgt entweder durch den Schularzt (die Kosten gehen zu Lasten der Gemeinde) oder durch die Hausärztin bzw. den Hausarzt (zu Lasten der Eltern). 

 

Wird anlässlich der schulärztlichen Untersuchung eine gesundheitliche Beeinträchtigung festgestellt, werden die Eltern vom Schularzt informiert und gebeten, das Kind bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt zur Abklärung und Behandlung anzumelden.

 

Der Schularzt steht den Eltern für Beratungen in allen Fragen, die allfällige Gesundheitsprobleme des Kindes in Zusammenhang mit der Schule betreffen, zur Verfügung.

 

Kontaktadresse
Dr. med. Hans-Peter Richard

Chemin des Blanchards 6

2533 Leubringen

Telefon: 032 322 77 53

 

Der Besuch beim Schularzt wird an der Schule Leubringen durch das Schulsekretariat (secretariat@ecoleevilard.ch) organisiert.

Schulzahnärztlicher Dienst

 

Gesunde Zähne sind wichtig für die Gesamtgesundheit und Entwicklung von Kindern. Mit dem schulzahnärztlichen Dienst wird die Gesunderhaltung der Zähne und deren kostengünstige Behandlung beabsichtigt. Die Gemeinden sorgen dafür, dass bei allen schulpflichtigen Kindern eine jährliche Zahnkontrolle durchgeführt wird. Zudem werden bei Bedarf die Beiträge an die Behandlungskosten für Familien in ungünstigen finanziellen Verhältnissen abgeklärt und festgelegt.

Die Kosten für die jährliche Kontrolluntersuchung trägt die Gemeinde Leubringen.

Die Schulsekretärin (secretariat@ecoleevilard.ch), Frau Rachel Kramer, ist Ansprechperson für die Schulzahnpflege.

 

Zudem werden die Schulen dazu angehalten, jährlich mehrmals eine Fluorbehandlung der Zähne vorzunehmen. Die Eltern können ihr Kind davon dispensieren lassen.

Läuse

 

Läuse treten bei Kindern immer wieder einmal auf. Es besteht kein Grund zur Sorge! Läuse sind lästig, aber nicht gefährlich! Wird in der Schule ein Läusebefall festgestellt, so wird eine Pediculosetherapeutin hinzugezogen, um die notwendigen Massnahmen in die Wege zu leiten. Wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse feststellen, bitten wir Sie, die Klassenlehrperson und die Schulleitung sofort zu informieren. Um eine Weiterverbreitung zu verhindern, darf der Schulbesuch erst nach erfolgter und erfolgreicher Behandlung wieder aufgenommen werden.

 

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